Berliner Behörden sind ja bekanntermaßen dauerbelastet. Das Amtsgericht Mitte weist dennoch mal darauf hin, dass es sich bei einer Terminvergabe in knapp zweieinhalb Jahren nicht um einen Irrtum handelt.
Der Moment, wenn das Gericht darauf hinweist, dass der Termin am 19.01.2018 kein Schreibfehler ist. #Überlastung pic.twitter.com/wZPWUAv2wj
— Justillon.de (@justillon) 5. September 2016
via justillon.de